1. DSL-Versorgung
Die Verbandsgemeinde Kirchberg ist mit schnellem Internet nach wie vor unterversorgt. Das gilt insbesondere für den südlichen Bereich von Büchenbeuren bis Womrath. Das RWE hat Interesse bekundet, in unterversorgten Gebieten über Glasfaserverbindungen ein Leitungsnetz für 50 MB und mehr aufzubauen und möchte für das Kundengeschäft in erster Line mit vodafone als Provider zusammenarbeiten.
Es gibt eine Zusage dass unser Ort bis Ende 2012 mit 50 MB versorgt ist.
2. Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) zum 01.01.2011 und die finanziellen Auswirkungen auf die Ortsgemeinden.
Hier: Empfehlung der Verbandsgemeinde zur Anhebung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B
Liebe Leser, die Änderung des LFAG zum 01.01.2011 sieht bei den Gemeinden insbesondere die Anhebung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B vor. Diese sollen bei der Grundsteuer A von bisher 269 v.H. auf 285 v.H und bei der Grundsteuer B 317 v.H. auf 338 v.h. angehoben werden. Dies bedeutet, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter den Nivellierungssätzen liegen, im Finanzausgleich ( Schlüsselzuweisungen, Verbandsgemeindeumlage, Kreisumlage) höhere Ist- Einnahmen bei der Grundsteuer A und B angerechnet bekommen, die tatsächlich so jedoch nicht erziehlt wurden. Diese höheren Einnahmen beeinflussen die Steuerkraft der Gemeinde und letztendlich auch die Umlagegrundlagen für die Verbandsgemeinde- und Kreisumlage. Bei den Gemeinden, deren Hebesätze bereits höher als die Nivellierungssätze sind, bedeutet dies, dass von den tatsächlichen erziehlten Ist-Einnahmen bei der Grundsteuer A und B den Ortsgemeinden letztendlich tatsächlich weniger verbleibt. Bei einer Ortsgemeinde die den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 290 v. H. festgesetzt hatte, wurden die Ist Einnahmen durch den aktuellen Hebesatz (290v.H.) dividiert und mit dem Nivellierungssatz ( alt 269v.H) multipliziert ( Nivellierung). Der Differenzbetrag aus dieser Berechnung verblieb bei der Ortsgemeinde und floss auch nicht in die Steuerkraft mit ein. Durch die Anhebung des Nivellierungssates vermindert sich nun dieser Differenzbetrag.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen wurden von der Verbandsgemeinde Vergleichsberechnungen für die Grundsteuer A und B vorgenommen.
Die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Nivellierungssatz, in Bezug auf die für den Haushalt 2011 maßgeblichen ist- Zahlen ( IV.Quartal 2009- III. Quartal 2010), beträgt bei der Grundsteuer A 285 € und bei der Grundsteuer B 607 €. Zu beachten ist, dass diese " fiktiven Einnahmen" die Steuerkraft erhöhen und letztendlich maßgebend für die Umlagegrundlagen für die Verbandsgemeinde und Kreisumlage sind.
Die Erhöhung um einen Prozentpunkt würde Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A von 17,77 € und bei der Grundsteuer B von 28,90 € bringen. Um das Vorjahresniveau (berechneter Differenzbetrag) halten zu können, wären die Hebesätze bei der Grundsteuer A um 17,00 v.H. und bei der Grundsteuer B um 22,00 v.H. anzuheben.
Gemeinden deren Hebesätze bereits über den neuen Nivellierungssätzen liegen, empfiehlt die Verbandsgemeinde diese Anhebung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B in der zuvor berechneten Höhe.
Gemeinden deren Hebesätze unter den Nivellierungssätzen liegen, empfielt die Verbandsgemeinde die Anhebung der Steuerhebesätze mindestens um die zuvor berechnete Höhe. Um jedoch finanzielle Nachteile generell auszuschließen, sollen u.E. die Hebesätze auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze angehoben werden ( Grundsteuer A auf 285 v.H. und Grundsteuer B auf 338 v.H.)
Nachrichtlich sei noch erwähnt, dass die Anhebung von einem Prozentpunkt bei der Grundsteuer A ( Landwirtschaftliche Grundstücke) bei der Stückländerreien ca. 0,02 € bis ca. 0,10 € und bei Grundstücken die mit dem Betrieb ( Haus, Scheune) der Landwirtschaft zu tun haben, ca. 0,40 € und ca. 0,80 € für den Steuerzahler ausmachen kann.
Bei der Grundsteuer B bewirkt die Anhebung von einem Prozentpunkt bei einem Neubau ca. 0,20 E bis 0,30 €
Die vorgenannten Zahlen können jedoch nur als grober Maßstab betrachtet werden, da bei der Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt auch die Größe des Grundstückes, die Austattung eines Hauses, etc. eine Rolle spielt.
Zum Vergleich hier die Hebesätze der Ortsgemeinde Dill. Grundsteuer A 370 v.H. und Grundsteuer B 370 v.H.
Sie suchen noch ein Geschenk
Wir hätten da eine gute Idee für Sie
Die Chronik der Ortsgemeinde Dill
am 19. Oktober 2008 hat die Ortsgemeinde Dill, im Rahmen eines Festaktes, unter großer Teilnahme der Bevölkerung Ihre Ortschronik vorgestellt.
Die Chronik umfasst 480 Seiten und enthält mehr als 350 Bilder und Abbildungen, teilweise in Farbe.
Der Autor Dr. Fritz Schellack, schlägt einen Bogen von der Vergangenheit bis zur Gegenwart und stellt die Ortsgeschichte vor dem Hintergrund der deutschen und europäischen Geschichte dar.
Das Buch befasst sich zu Beginn mit den gemeindlichen Einrichtungen und den im Dorf noch gebräuchlichen Hausnamen.
Im nächsten Kapitel „Dill – im Schatten der Überlieferung“ wird der Weg des Ortes seit seiner Ersterwähnung unter besonderer Berücksichtigung der sponheimischen Burganlage aufgezeigt.
Von großer Bedeutung ist der von Graf Johann V von Sponheim und seiner Frau Walpurg von Leiningen am 08. Januar 1427 ausgestellte Freiheitsbrief, Dill erhielt hiermit Markt- und Stadtrechte.
Dill wurde nachdem Aussterben der Grafen von Sponheim Amtsort, als Verwaltungssitz und Hauptsitz eines in Zünften organisierten Handwerks.
Zwei weitere umfangreiche Abschnitte befassen sich mit der ev. Kirchengemeinde und Volksschule Dill/Sohrschied. Im Rahmen der Kirchengeschichte sind auch alle von dem Kirner Kirchenmaler Johann Georg Engisch, in der barocken Saalkirche, geschaffenen Gemälden in Farbe mit Erläuterungen dargestellt. Die Schulgeschichte ist mit zahlreichen Jahrgangsfotos, das älteste von 1893/94, bebildert.
Die Chronik kostet ab dem 01.01.2009 38,00 Euro und ist bei folgenden Personen erhältlich.
Ortsbürgermeister Dietmar Heidecker, Birkenhof, Tel. 0175/1430895; oder 06763/1405
Frau Erika Wörner, Zur Burg 3, Tel. 06763/1339; Frau Wörner ist auch unser Ansprechpartner bei Führungen auf der Burganlage.
oder beim Ortsbeigeordneten Gundolf Kurz, Zur Burg 2, 06763/3657
Euer Ortsbürgermeister
Dietmar Heidecker